Amtsgericht Betzdorf
Amtsgericht Betzdorf © JM RLP
Adresse und Kontakt
Friedrichstr. 17, 57518 Betzdorf
Postfach 109, 57501 Betzdorf
Kontakt:
Telefon: 02741/927-0
Telefax: 02741/927-111
E-Mail: agbd(at)ko.jm.rlp.de
Eingeschränkter Publikumsverkehr
Die aktuelle Situation zu Corona stellt erhöhte Anforderungen an uns alle. Um den Herausforderungen effektiv und adäquat begegnen zu können, ist es erforderlich Sozialkontakte möglichst zu vermeiden und persönliche Vorsprachen bei dem Amtsgericht Betzdorf auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.
Das Amtsgericht Betzdorf ist daher derzeit für Eil- und Notfälle geöffnet von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Die regulären Sprechzeiten entfallen bis auf Weiteres!
Es wird daher darum gebeten, vor Ihrem Besuch des Amtsgerichts Betzdorf zu prüfen,
- ob Ihr Anliegen dringend ist oder nicht noch warten kann,
- ob es hierfür der persönlichen Vorsprache bedarf oder dies nicht schriftlich vorgetragen werden kann,
- ob Schriftstücke persönlich abgegeben werden müssen oder in den vorhandenen Briefkasten geworfen werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Eilanträge auch durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden können.
Das Amtsgericht Betzdorf ist bestrebt, den Dienstbetrieb trotz der Verbreitung des Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Sollte bei Ihnen bzw. bei einer Person, mit der Sie in den letzten zehn Tagen Kontakt hatten, eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert worden sein oder Sie (bzw. jemand in Ihrem direkten privaten Umfeld) an Symptomen einer Coronainfektion leiden (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Atemprobleme oder Erkältungssymptomatik) dürfen Sie Amtsgericht Betzdorf nicht betreten! Als Kontakt im vorgenannten Sinn gilt nicht der Hinweis der Corona-App über Begegnungen mit niedrigem Risiko (Hinweis in grüner Farbe).
Das gleiche gilt, wenn Sie verpflichtet sind, sich nach einer Einreise aus als Risikogebiet eingestuften Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in Quarantäne zu begeben. Eine aktuelle Liste dieser Staaten und Regionen ist beim Robert-Koch-Institut unter der Internetseite: https://www.rki.de/covid-19-risikogebiete abrufbar.
Sollten Sie in den vorgenannten Fällen – zum Beispiel als Partei, Zeuge oder Rechtsanwalt – zu einem Termin bei Amtsgericht Betzdorf geladen sein, informieren Sie uns zur Vermeidung von Rechtsnachteilen unverzüglich. Machen Sie dies bitte grundsätzlich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens und nur in dringenden Fällen telefonisch. Nutzen Sie zur telefonischen Kontaktaufnahme bitte die Durchwahl auf dem letzten Schreiben, das Sie von uns erhalten haben.
Auch dann, wenn keiner der vorgenannten Fälle vorliegt, sollten Sie Amtsgericht Betzdorf nur in zwingend notwendigen Fällen – zum Beispiel bei einer Ladung zu einem Termin – betreten und Ihren Aufenthalt in zeitlicher Hinsicht auf das zwingend erforderliche Maß begrenzen. In allen anderen Fällen nutzen Sie bitte den schriftlichen bzw. in dringenden Fällen den telefonischen Kommunikationsweg
Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, Ansteckungsrisiken weitestgehend zu vermeiden. Damit schützen Sie sich selbst, andere Besucherinnen und Besucher sowie die Mitarbeitenden der Dienststelle.
Bitte beachten Sie, sollte ein persönlicher Besuch Amtsgericht Betzdorf unabweisbar sein, die folgenden Regelungen:
1. Halten Sie, wo immer möglich, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
2. Bringen Sie eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP 2 oder eines vergleichbaren Standards mit
und tragen Sie diese, soweit Sie nicht von dem Tragen einer solchen Bedeckung generell befreit sind oder zum Abnehmen derselben aufgefordert werden.
3. Waschen Sie sich stets regelmäßig und gründlich die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere dann, wenn Sie doch einmal die Nase putzen, niesen oder husten
müssen. Krankheitserreger können dadurch nahezu vollständig entfernt werden.
4. Wenden Sie sich – sollte dies doch einmal vorkommen – beim Niesen oder Husten von anderen Personen ab. Niesen oder husten Sie am besten in ein
Einwegtaschentuch. Verwenden Sie dieses nur einmal und entsorgen Sie es anschließend in einem Mülleimer mit Deckel. Halten Sie, ist kein Taschentuch griffbereit,
beim Husten oder Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase.
Einfache Hygieneregeln und Hinweise zum Händewaschen finden Sie auch unter:
Allgemeine Hinweise zu Verhandlungsterminen bei dem Amtsgericht Betzdorf
Aufgrund der aktuellen COVID 19-Pandemie wird auf Folgendes hingewiesen:
1) Kontakterfassung
Aufgrund Schreibens der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz vom 27.05.2020 erfolgt die Anweisung, ab Dienstag, 02.06.2020 eine Kontakterfassung der Besucher des Amtsgerichts Betzdorf nach dem beiliegenden Muster vorzunehmen.
Hiervon ausgenommen sind:
- Vertreter der Staatsanwaltschaft
- Polizeibeamte und andere Beamte, die sich (sofern nicht persönlich bekannt) durch
einen gültigen Dienstausweis ausweisem können
- Rettungskräfte im Einsatz
- Mitarbeiter/innen des Amtsgerichts und des Vereins „Die Brücke Altenkirchen e.V.“
Personen, die den Bogen zur Kontakterfassung nicht oder nicht ordnungsgemäß ausfüllen wird der Zutritt versagt. Sie gelten damit auch als nicht ordnungsgemäß entschuldigt.
Es gilt der beiliegende Datenschutzhinweis.
Die täglich von der Wachtmeisterei erfassten Kontaktbögen sind am Folgetag auf der Verwaltungsgeschäftsstelle vorzulegen, dort gesondert aufzubewahren und nach Fristablauf zu vernichten.
Das Formular zur Kontakterfassung finden Sie hier .
Allgemeine Hinweise zur Ladung sind hier zusammengefasst.
2) Schutzmaßnahmen
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass von hier keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt werden kann.
Besucher des Amtsgerichts müssen sich im Eingangsbereich mit dem dort bereit gehaltenen Desinfektionsmittel die Hände desinfizieren.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch im Gerichtsgebäude, sowohl vor als auch im Sitzungssaal der Mindestabstand zueinander zu wahren ist.
3) Sonstiges
Die Sprechzeiten des Amtsgerichts Betzdorf sind zurzeit eingeschränkt. Die jeweils aktuellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage (www.agbd.justiz.rlp.de).
Sehen Sie bitte daher von einer persönlichen Vorsprache ab und kommunizieren Notwendiges zunächst telefonisch oder schriftlich. Schriftstücke können jederzeit in den vorhandenen Briefkasten geworfen werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Gebäude des Amtsgerichts nach Ende der Sitzung unverzüglich zu verlassen ist. Sollten die Beteiligten noch Gesprächsbedarf untereinander haben, sind Unterhaltungen im Nachgang der Sitzung außerhalb des Gebäudes zu führen.
Es wird darum gebeten den mit der Einhaltung dieser Hinweise einhergehenden Zeitbedarf bei der Planung der Anreise zu berücksichtigen.
4) Datenschutzhinweis
Datenschutzhinweis nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung betreffend die Kontakterfassung zum Infektions- und Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit Covid-19
I. Name und Anschrift des/der Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes und des rheinland-pfälzischen Landesdatenschutzgesetzes sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist
Nikolaus Karst, Direktor des Amtsgerichts
Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, Tel. 02741 927-138
Telefax: 02741 927-111
Email: agbd(at)ko.jm.rlp.de
II. Name und Anschrift des/der Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Christoph Hannappel,
Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf, Tel. 02741 927-138
Telefax: 02741 927-111
Email: agbd(at)ko.jm.rlp.de
III. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Die Datenerhebung erfolgt, um die Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit Covid-19 sicherzustellen. Sie dient dem Infektionsschutz sowie dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle, der Verfahrensbeteiligten sowie der Besucherinnen und Besucher des Dienstgebäudes. Eine elektronische Speicherung der Daten erfolgt nicht.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von § 1 Abs. 7 S. 1 der Achten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 25. Mai 2020 i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 Buchstaben d der Datenschutz-Grundverordnung.
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 u. 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts www.agbd.justiz.rlp.de. Auf Wunsch versenden wir diese Information auch in Papierform.
IV. Übermittlung der Daten an Dritte
Die Daten werden vertraulich behandelt und lediglich auf Verlangen des jeweils zuständigen Gesundheitsamts an dieses übermittelt, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben des Gesundheitsamts nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der Achten Corona-Bekämpfungsverordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 7 S. 5 der Achten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz).
V. Speicherdauer und Datenlöschung
Die Daten werden für die Dauer eines Monats, beginnend mit dem Datum des Besuchs der Dienststelle aufbewahrt (§ 1 Abs. 7 S. 3 der Achten Corona Bekämpfungsverordnung) und anschließend vernichtet.
VI. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen (Art. 15 DS-GVO);
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 16 DS-GVO);
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unter den Voraussetzungen des Art. 18 DS-GVO;
- Datenübertragbarkeit unter den Voraussetzungen des Art. 20 DS-GVO und
- Widerspruch unter den Voraussetzungen des Art. 21 DS-GVO
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten / Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Auf Wunsch werden Ihnen diese Datenschutzhinweise schriftlich ausgehändigt.
Informationen
Behördenleiter:
Nikolaus Karst, Direktor des Amtsgerichts
Telefon: 02741/927-140
Vertreterin:
Tanja Becher, Richterin am Amtsgericht
Medienreferentin:
Tanja Becher, Richterin am Amtsgericht
Telefon: 02741/927-236
Geschäftsleiter:
Peter Ferchland, Justizrechtsrat
Telefon: 02741/927-137
Vertreter:
Norbert Röttger, Justizamtmann
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Sie im Justizgebäude jederzeit mit Einlass- oder Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können.
Das Mitführen von Waffen, waffenähnlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
Die amtlichen Veröffentlichungen in Insolvenzsachen finden im Internet statt unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Bevor Sie wegen einer Klage den Weg zum Gericht gehen, sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dort kann man Sie beraten, ob der Streitfall nicht auch ohne ein Gerichtsverfahren geklärt werden kann und welche Aussichten eine Klage hätte. Überflüssige Rechtsstreitigkeiten lassen sich so vermeiden. Außerdem ist auch eine außergerichtliche Klärung im Schiedsverfahren möglich.
Bei dem Amtsgericht Betzdorf ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter:
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DS-GVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO:
Direktor des Amtsgerichts Nikolaus Karst
Vertreterin: Richterin am Amtsgericht Tanja Becher
Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstrasse 17, 57518 Betzdorf
Telefon 02741 - 927 138
Telefax 02741 - 927 111
Email: agbd(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
JAmtm. Christoph Hannappel
Amtsgericht Betzdorf, Friedrichstrasse 17, 57518 Betzdorf
Telefon 02741 - 927 138
Telefax 02741 - 927 111
Email: agbd(at)ko.jm.rlp.de
Bei der Technik haben wir Hilfe. Die Datenverarbeitung in gerichtlichen Verfahren wird technisch vom Landesbetrieb für Daten und Information (LDI) als Dienstleister betrieben. Die dortige Verarbeitung von Nutzungsdaten erfolgt in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben entsprechend Art. 28 DSGVO.
Für die Verarbeitung Ihrer Daten beim Besuch unserer Homepage wird auf die Datenschutzerklärung des Justizministeriums verwiesen, die Sie über die Fußzeile der Startseite erreichen können.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG), die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG)) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten:
Stammdaten,
Kommunikationsdaten,
Vertragsdaten,
Forderungsdaten und Zahlungsinformationen.
Die Daten aus den genannten Datenkategorien wurden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrensrechts von den Verfahrensbeteiligten, Behörden und Gerichten übermittelt.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Gerichtsvollzieher,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen sowie
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 299 Abs. 2 ZPO) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Im Rahmen von Verfahren betreffend die Anerkennung ausländischer Ehescheidungen und Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist:
- Beteiligte des jeweiligen Verfahrens,
- Gerichte,
- Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach Prozessordnungen,
- unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. § 13 FamFG) Dritte, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
- Justizverwaltungsbehörden anderer Bundesländer,
- Bundes- und Landesbehörden (z.B. Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland)
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DS-GVO i.V.m. §§ 43 bis 46 LDSG bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
- Information;
- Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DS-GVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DS-GVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Auf Wunsch werden die Informationen und Hinweise zur Datenschutz - Grundverordnung auch in Papierform zur Verfügung gestellt.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten die Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.