Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Betzdorf
Anschrift:
Friedrichstraße 17, 57518 Betzdorf
Postfach 109, 57501 Betzdorf
Tel.: 02741/927-0
Fax: 02741/927-111
E-Mail: agbd(at)ko.jm.rlp.de
Bitte beachten Sie:
Einfache E-Mails genügen NICHT den Anforderungen des elektronischen Rechtsverkehrs für Anträge und Rechtsmittel.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg benötigt. Siehe auch die Rubrik unten "Elektronischer Rechtsverkehr"
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das "Nutzerkonto Rheinland-Pfalz" kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu bitte folgenden Link:
https://nutzerkonto.service.rlp.de.
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
HINWEIS: Die Bankverbindung des Amtsgerichts Betzdorf hat sich geändert. Nähere Auskünfte erteilt die für das betreffende Rechtsgebiet zuständige Geschäftsstelle.
Publikumsverkehr am Freitag, 13.12.2024
Sehr geehrte Besucher des Amtsgerichts,
am Freitag, den 13.12.2024 ist das Amtsgericht Betzdorf für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Die Geschäftsstellen sind nur für eilige Angelegenheiten telefonisch erreichbar. Ein Notdienst ist eingerichtet. Soweit Termine bestimmt wurden, finden diese statt.
Besucher der Brücke e.V. können deren Dienststelle im Haus zu den von dort festgelegten Geschäftszeiten erreichen.
Ich bitte Sie höflich darum, sich entsprechend darauf einzurichten und bedanke mich für Ihr Verständnis.
gez. Tanja Becher, Direktorin des Amtsgerichts
Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Montags - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstags 13.30 - 15.30 Uhr
In Nachlassangelegenheiten werden Sie gebeten vorab einen Termin unter der Telefonnummer 02741 927-0 zu vereinbaren.
Einzahlungen bitten wir grundsätzlich bargeldlos durch Überweisung vorzunehmen.
Die Anweisung von Kosten (Zeugenentschädigung, Sachverständigenentschädigung) erfolgt grundsätzlich nur schriftlich.
Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.
Der Zutritt zu öffentlichen Sitzungen ist jederzeit möglich.
Behörden- und Geschäftsleitung
Behördenleiterin:
Tanja Becher, Direktorin des Amtsgerichts
Telefon: 02741/927-140
Vertreter:
Oliver Lindner, Richter am Amtsgericht
Medienreferentin:
Tanja Becher, Direktorin des Amtsgerichts
Telefon: 02741/927-140
Geschäftsleiter:
Peter Ferchland, Justizrechtsrat
Telefon: 02741/927-137
Vertreter:
Norbert Röttger, Justizamtmann
Wichtige Information für Beteiligte an Gerichtsverfahren und Besucher des Amtsgerichts Betzdorf
Eine der wichtigsten Zufahrtstraßen nach Betzdorf wird ab Dienstag, den 17. Januar 2023 voll gesperrt.
Dies betrifft die Ortsdurchfahrt Steineroth der L 288 in beiden Fahrtrichtungen von und nach Betzdorf.
Vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz sind weiträumige Umleitungsstecken ausgewiesen.
Einige Umgehungen des Straßenabschnitts führen indessen über untergeordnete Straßen, die sich zudem in keinem guten Zustand befinden.
Alle Umleitungen werden daher zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen insbesondere im Berufsverkehr führen.
Dies betrifft alle Fahrten, die von und nach Betzdorf aus Richtung Koblenz, Limburg, teilweise Köln/Bonn und Rhein-Main kommen.
Bis erste Erfahrungen vorliegen, sollte zu Beginn der Sperrung eine verlängerte Fahrzeit von mindestens 20 Minuten eingerechnet werden.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig über veränderte Verkehrsverhältnisse und planen Sie bei einem Besuch des Amtsgerichts eine längere Anfahrt ein.
Die Webaufnahme der Sperrung finden Sie hier
Direktorin des Amtsgerichts
Tanja Becher
E-Mail: agbd(at)ko.jm.rlp.de
Bei dem Amtsgericht Betzdorf ist es möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden.
Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, mit der die Unterschrift in der Papierwelt ersetzt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur kann über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.
Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten in besonderer Weise unterstützt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de
Umsetzung der sicher verschlüsselten elektronischen Zugänge zu den behördlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Hinweis nach § 8 Abs. 5 Transparenzgesetz (LTranspG)
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Auskünfte zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten, Ermittlungs- und Vollstreckungsverfahren oder anderen gerichtlichen Verfahren (z. B Nachlass- oder Betreuungsverfahren) sind nicht vom Informationsanspruch erfasst und richten sich nach den Regelungen der entsprechenden Prozess- bzw. Verfahrensordnungen.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass sich aus der Veröffentlichung der Geschäftsverteilungspläne kein Anspruch auf deren Veröffentlichung auf der Transparenzplattform nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 LTranspG ergibt
Erklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung sowie nach
§ 55 Bundesdatenschutzgesetz und
§ 43 Landesdatenschutzgesetz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) über die Datenverarbeitung und Ihre diesbezüglichen Rechte.
Das BDSG findet Anwendung im Bereich der Strafverfolgung und Strafvollstreckung. Vorrangig im Verhältnis zu diesen allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind jedoch fachgesetzliche Regelungen, namentlich die speziellen Verfahrensvorschriften im 8. Buch der Strafprozessordnung (StPO) (§ 500 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO).
Die DSGVO in Verbindung mit dem LDSG Rheinland-Pfalz erfasst die übrige Rechtsprechungstätigkeit des Gerichts und die Justizverwaltung.
Identität des Verantwortlichen:
Direktor des Amtsgerichts Max Mustermann
Straßenname 1, 12345 Ort
Postfach 1234, 12345 Ort
Telefon: 012345 / 678910
Telefax: 012345 / 678910
E-Mail: mail(at)gerichtshof.de
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Max Mustermann
Straßenname 1, 12345 Ort
Postfach 1234, 12345 Ort
Telefon: 012345 / 678910
Telefax: 012345 / 678910
E-Mail: mail(at)gerichtshof.de
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG). Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind das Gerichtsverfassungsgesetz, das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Strafprozessordnung, Jugendgerichtsgesetz, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten), besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Grundbuchordnung, Personenstandsgesetz, Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen, die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz und die Datenschutzgesetze.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Die Gerichte verarbeiten nachfolgende Kategorien von Daten: Stammdaten, Kommunikationsdaten, Daten der Verfahrensbeteiligten zum Streitgegenstand bzw. Verwaltungsvorgang, Vertragsdaten (einschließlich Forderungsdaten und ggf. Zahlungsinformationen). Die Daten aus den genannten Datenkategorien werden nach den gesetzlichen Regelungen des Verfahrens- bzw. Verwaltungsrechts von den Verfahrensbeteiligten und Behörden übermittelt bzw. selbst erhoben.
Empfänger:
Im Rahmen der gerichtlichen Verfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Beteiligte des jeweiligen Verfahrens, Gerichte, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälte und Bevollmächtigte nach den Prozessordnungen, unter besonders geregelten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 299 Abs. 2 Zivilprozessordnung) Dritten, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, berufsständische Interessenvertretungen, Behörden. Im Rahmen von Verwaltungsverfahren werden Ihre Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt, sofern dies für das Verfahren erforderlich ist: Behörden, Staatsanwaltschaften, berufsständische Interessenvertretungen.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte und der Staatsanwaltschaften, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV RP) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 13 bis 22 DSGVO i.V.m. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz bzw. den §§ 55 bis 58 BDSG zu:
Information
Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, insbesondere über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten,
- Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten,
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Art. 77 DSGVO bzw. § 48 LDSG bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
In Rheinland-Pfalz ist dies der
Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten oder Staatsanwaltschaften im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Zusätzliche Datenschutzhinweise für Bewerbungsverfahren:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens zur Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen erhoben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO und § 20 Abs. 1 LDSG.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten der zuständigen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und ggf. der Schwerbehindertenvertretung auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen offengelegt.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur so lange, wie sie für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt dabei im Rahmen und unter Einhaltung der gesetzlichen Löschungs- und Verjährungsfristen (Art. 17 Abs. 3 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 20 Abs. 6 Satz 1 LDSG).
Die Datenschutzerklärung zu unserer Website finden Sie hier.
Veröffentlichungen
Die amtlichen Veröffentlichungen in Insolvenzsachen finden im Internet statt unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de
Die amtlichen Veröffentlichungen in Versteigerungssachen finden im Internet statt unter: https://www.zvg-portal.de/
Wichtiger Hinweis
Bevor Sie wegen einer Klage den Weg zum Gericht gehen, sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dort kann man Sie beraten, ob der Streitfall nicht auch ohne ein Gerichtsverfahren geklärt werden kann und welche Aussichten eine Klage hätte. Überflüssige Rechtsstreitigkeiten lassen sich so vermeiden. Außerdem ist auch eine außergerichtliche Klärung im Schiedsverfahren möglich.
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